Produktbeschreibung
Kein Ende des Sonderweges 1939–1990
Von der "Friedensfront" und der "Polengarantie" Londons bis zur kleinen Wiedervereinigung
448 Seiten, Lexikonformat, Leinen, 32 farbige Bildseiten
ISBN 978-3-89180-099-7
Kurztext:
Nach ihrer Selbstdarstellung kämpften die Sieger des Zweiten Weltkriegs gegen das ›absolut Böse‹, das wie der Wolf über die Lämmerherde über die friedliche Staatenwelt hergefallen war. Den Besiegten, so die ihnen auferlegte westliche Staatsdoktrin, gewährte der Siegergroßmut einen Neuanfang im geteilten Land, dessen Republiken sich jüngst in einem souveränen Gesamtstaat wiedervereinigen durften, freilich nicht ohne einigen ohnehin längst vollzogenen Gebietsverlusten zuzustimmen. Auch hier klaffen Abgründe zur Wirklichkeit: Verantwortlich für die Fortsetzung des zweiten Dreißigjährigen Krieges waren vornehmlich Großbritannien, Polen, die USA, die Sowjetunion und das Deutsche Reich. Die Umerziehung brachte eine unterwürfige, nationaler Interessenpolitik unfähige politische Klasse hervor. Die sich im Zuge der Vereinigung von West- und Mitteldeutschland eröffnende Chance neutraler Souveränität wurde vertan. Die Frage der deutschen Ostgebiete wurde durch die Verträge 1990/91 entgegen offizieller Lesart nicht geregelt, sondern nur außer Streit gestellt.
Wichtige Themengebiete:
Der Zweite Weltkrieg · Zwischen militärischer Kapitulation und der Zweistaatlichkeit auf dem Boden des Deutschen Reiches · Die Teilstaaten im Westen und in der Mitte des Deutschen Reiches · 1955–1989: Jahrzehnte der Stagnation · Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik · Die internationalen Deutschlandabkommen von 1990/91: keine Änderung, nur ›Außerstreitstellung‹ des weiter geltenden Rechtsstatus Deutschlands und seiner Ostgebiete in den Grenzen von 1937.
Über den Autor:
2. 10. 1940: geboren in Halle/Saale.
1947: Nach Entlassung des Vaters (Erster Staatsanwalt) aus US-amerikanischer Internierung (›automatischer Arrest‹) in Westdeutschland: Flucht mit Mutter und vier Geschwistern aus der SBZ über die ›Grüne Grenze‹ in die amerikanische Zone.
1960–1968: Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie Gerichtsreferendariat in Münster/Westf.
1965: Eeheschließung mit Renate Schwarze, geb. Fey.
Ab 1970 Richter, ab 1983 Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum; Vorsitz einer Großen Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen; 1991–1995 Abordnung an das Bezirks- bzw. Landgericht Potsdam zum Ausbau einer rechtsstaatlichen Justiz, Vorsitz in Kassations- und Rehabilitierungssenaten und -kammern, Mitautor eines Kommentars zum Rehabilitierungsgesetz (»Potsdamer Kommentar«).
1995–1998: Vorsitzender einer Jugendstrafkammer am Landgericht Bochum.
1998 Pensionierung (vorzeitig wegen Herzkrankheit). Danach weithin Beschäftigung mit historischen Studien.
Diesen Artikel haben wir am 25.01.2022 in unseren Katalog aufgenommen.